Bundesverband Schießstätten e.V.

Ziele und Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes

Regelungsbereich

Das BBSchG greift immer dann ein, wenn speziellere dort genannte Regelungen nicht eingreifen; Vorschriften z.B. nach Bauordnungs- und Bauplanungsrecht oder nach Immissionsschutzrecht sind also vorrangig anzuwenden.

Grundsätze und Pflichten 

Jeder, der Boden nutzt oder Grundstückseigentümer ist, hat die Pflicht, Gefahren zu vermeiden und Altlasten zu beseitigen. Letztere trifft in gewissem Umfang auch Alteigentümer. Weiterhin wird festgelegt, unter welchen Umständen Boden zu entsiegeln ist und die natürliche Bodenfnktion wieder hergestellt werden muss.

Werte und Anforderungen hinsichtlich Bodenverunreinigungen und Altlasten sind mit der Bundesbodenschutzverordnung (BBSchV) geregelt.

Was sind Altlasten?

Nach dem BBSchG gelten als Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, sowie sonstige Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden (Altablagerungen), sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für die Allgemeinheit oder den Einzelnen hervorgerufen werden.  

Probleme des Bodenschutzes

Aus Sicht unserer Umwelt ist das größte Problem eines durchgreifenden Bodenschutzes, dass sich Grund und Boden - im Gegensätz zu Wasser und Luft - häufig in Privatbesitz befinden und somit private Nutzungsrechte vorgehen. Oftmals bedeutet daher Bodenschutz eine Einschränkung der Nutzung. 

Die natürlichen Funktionen des Bodens sind sehr komplex und noch nicht ausreichend erforscht, um gesicherte Grenzwerte festlegen zu können. 

Bodenschutz ist extrem teuer, dies gilt sowohl für das Vermeiden von schädlichen Bodenveränderungen als auch für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen. 

Die Sanierbarkeit von Boden ist begrenzt. Trotz immensen finanziellen Aufwandes ist oft der natürliche Zustand des Bodens nicht mehr wiederherstellbar. Viele Schäden sind irreversibel.

Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes

Boden hat folgende natürliche Funktionen, die es zu erhalten gilt:

  • Lebensraum und -grundlage für Mensch und Natur
  • direkt als Medium am Anfang der Nahrungskette
  • indirekt als Rohstofflager und als Wohnraum für Flora und Fauna
  • Bestandteil des Wasser-, Stoff- und Lufthaushaltes
  • Abbau-, Aufbau- und Austauschmedium, beispielsweise als Filter für die Grundwasserbildung
  • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte