Bundesverband Schießstätten e.V.

Aktuelles und Termine

BZL Petition bis jetzt ein voller Erfolg!

In wenigen Tagen hat die BZL-Petition die Marke von 70.000 Unterschriften „geknackt“. Dies ist ein deutliches Zeichen eines breiten Widerstandes gegen die waffenrechtlichen Schaufenster-Beschlüsse und Symbolpolitik der Ampelkoalition, die mit ihrem Sicherheitspaket Eingriffe in die Privatsphäre seiner gesetzestreuen Bürger plant und somit eklatant Normen des Grundgesetzes verletzt. Daher dürfen wir jetzt nicht aufhören, Druck auf die Politik zu machen.

Der BVS wird auch weiterhin dafür werben, dass bis zum Ende der Petition am 31.10.2024 noch viele Unterschriften zusammenkommen, damit der Druck aus dem Volk auf die Politik noch höher wird.

Es ist schon sehr erfreulich und bemerkenswert, dass sich rund um das Thema „Sicherheitspaket“  eine Verbände-übergreifende Allianz aus Interessenvertretungen des Legalwaffenbesitzes und der Landnutzer gebildet hat, deren Akteure sich in ihren jeweiligen Maßnahmen unterstützen.

So war auch die Spitze des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden des BZL, Matthias Klotz, einer Meinung, dass es nun, auch wenn es in der Vergangenheit zwischen den Verbänden geknirscht hatte, um die Sache gehen muss und nur gemeinsam eine Aussicht auf Erfolg besteht. Daher hat der VDB auch seine Unterstützung für die BZL-Petition zugesagt, und den Worten auch die Petition intensiv beworben. Darüber hinaus hat der VDB am Wochenende seinen Briefgenerator aktiviert, der dafür sorgt, dass die Bundestagsabgeordneten in Berlin direkt Post von jedem bekommt, der sich des Briefgenerators bedient. Es wäre schön, wenn diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit unseren Volksvertretern genutzt wird. Klicken Sie hier und beteiligen Sie sich an dieser Aktion. 

Machen Sie weiter Druck, und helfen Sie uns und den anderen aktiven Verbänden, Ihrer Stimme an den richtigen Stellen Gehör zu verleihen.

Dirk Schulte-Frohlinde

(BVS-Präsident)
 


Verschärfung Waffengesetz

Sehr geehrte Mitglieder,

die Bundesregierung hat in der letzten Woche aufgrund der Vorfälle wie in Solingen ein Sicherheitspaket vorgestellt. In dieses Sicherheitspaket wurde auf Betreiben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch eine Verschärfung des Waffenrechts aufgenommen, die sich fast ausnahmslos gegen Jäger, Sportschützen, Waffensammler und verantwortungsvolle Messernutzer richtet. Leider hat die FDP, die bisher gegen eine Verschärfung des Waffenrechts war, dem Vorschlag der Ministerin in weiten Teilen zugestimmt.

Die jetzt geplante Waffenrechtsverschärfung im Rahmen des Sicherheitspaketes dient nicht zur Lösung des Sicherheitsproblems, sondern wird zu einer Belastung aller rechtstreuen Bürger. Aus diesem Grund hat der Bundesverband zivile Legalwaffen-BZL- in dem der BVS im Vorstand mitarbeitet, heute eine offizielle Petition auf der Plattform „openPetition“ mit folgendem Titel gestartet:

„Waffengesetzverschärfung zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen „ Wir bitten Sie, gehen Sie auf die Homepage des BZL und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Petition unseren Kampf gegen vollkommen überflüssige Verschärfung des Waffenrechts.

Den Link auf die Petition finden Sie hier.

Bitte machen Sie die Schießstandbenutzer auf die Petition aufmerksam. Zur Unterstützung können Sie bei der Geschäftsstelle des BZL - An der Pönt 48, 40885 Ratingen - 02102-5595740 oder info@bzl.net -  Informationsmaterialien anfordern.

Ich hoffe, Sie machen hiervon regen Gebrauch , damit die Petition und die Bemühungen des BZL Erfolg haben.

Es geht um Viel bei diesem Kampf gegen falsch verstandenem Aktionismus und einer Politik, die sich gegen rechtstreue Bürger stellt.

In diesem Sinne bin ich Ihr

Dirk Schulte-Frohlinde
BVS Präsident

Seminare für Schießstandbetreiber

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unterlagen der Betreiberseminare wurden per Mail an die Teilnehmer versendet. Sollten Sie versehentlich keine Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.

Vielen Dank.

 


Mitgliederversammlung 2024

Liebe Mitglieder,

das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. Januar 2024 kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Ihr Präsidium


Datenschutz beim Betrieb von Schießstätten

Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben sich die Anforderungen verschärft. Damit Sie, als Betreiber einer Schießstätte ein angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten gewährleisten können, haben wir einen Experten beauftragt, der die wesentlichen Pflichten in einem Merkblatt zusammengefasst hat.

Folgende Informationen stellen wir Ihnen als PDF-Datei auf unserer Internetseite zur Verfügung:

Das DS-GVO Infoblatt für Schießwettbewerbe ist für Mitglieder auf Anfrage auch als Word-Dokument erhältlich.

 

Downloads:
Merkblatt DS-GVO
DS-GVO Infoblatt für Schießwettbewerbe


Wurfscheibenanlage - Walllösung 2.0

Optimierung von Wallanlagen durch Einsatz von Folien und Netzen

von Jürgen H. Voss

Seit einigen Jahren haben sich auf Wurfscheibenanlagen (WSA) sog. Wallanlagen als gute und finanzierbare Lösung zum Rückhalt der Schrote durchgesetzt. Nachteil der meist unbewehrten Erdwälle ist, dass die Rückholbarkeit der Wurfscheibenreste und Schrote fast immer mit erheblichen Eingriffen in die Substanz der Erdwälle verbunden ist und die Oberfläche des Erdwalles nach einer (Teil-)Sanierung neu aufgebaut werden muss. Je nach Eigenschaften des Bodenmaterials kommt es auch zu Schäden durch Beschuss, die regelmäßig ausgebessert werden müssen.

Schrotfangwall vor der Nachrüstung, WSA Westerbeck
(Foto: Voss)

Einige der Wallanlagen sind seit 10 und tlw. mehr Jahren in
Betrieb und es wurde an der Zeit, Lösungsansätze für eine
Optimierung zu finden. Auch die Genehmigungsbehörden, insbesondere die Wasserwirtschaft, erwartet hinsichtlich der Rückholbarkeit der Schrote Verbesserungen, wenn beim Blei als Schrotvorlage festgehalten werden soll.

Gelungen ist diese Verbesserung jetzt bei einigen Anlagen
durch eine neue Oberflächengestaltung mit Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) in Verbindung mit einer Auflage aus Silageschutznetzen.

 

Schrotfangwall nach der Nachrüstung, WSA Westerbeck
(Foto: Voss)

Bei den KDB handelt es sich meist um Material aus Hochdruckpolyethylen (HDPE) mit Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz, wie es bei landwirtschaftlichen Silos oder im Deponiebau Verwendung findet. Die Folienbahnen werden verschweißt,
so dass die Oberfläche des Schrotfangwalles wasserundurchlässig wird und die Bleischrote nicht mehr mit dem Wallmaterial
in Berührung kommen. Die auf den KDB verlegten Silageschutznetze sind handelsüblich und werden entweder mit Erdnägeln
oder mit einem bewährten System aus Sandsäcken und Schlaufenbändern fixiert.

Aufgrund der Versiegelung größerer Flächen ist i. d. R. dann
auch eine geregelte Oberflächenentwässerung erforderlich,
die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Bisher waren
diese Erlaubnisse für die reinen Erdwälle nicht erforderlich. Darüber hinaus kann in die Entwässerung eine Kontrolleinrichtung integriert werden, aus der Wasserproben entnommen werden können und sogar eine Filteranlage kann angeschlossen bzw. nachgerüstet werden, die bei Bedarf Schadstoffe aus dem gesammelten Oberflächenwasser entfernt.

Schrotfangwall mit Folien- und Netzbewehrung,
WSA Garlstorf (Foto: Voss)

Rückholbarkeit der Wurfscheibenreste und Schrote werden so wesentlich erleichtert und die Anlage macht auch optisch immer einen sauberen Eindruck. Erwünschter Nebeneffekt ist die bessere Sichtbarkeit der Schei-ben vor dem grünen Hintergrund, der es den Schützen erleichtert, „an der Scheibe“ zu bleiben.

Die Nachrüstung mit Folien und Netzen ist - wie damals die Wallanlagen -  ein weiterer Schritt zur Umweltverträglichkeit von Wurfscheibenanlagen, die die Akzeptanz von Blei als Schrotvorlage fördert.

 

 

 

 


Wechsel an der Spitze des Bundesverbandes Schießstätten (BVS)

Auf der Mitgliederversammlung des BVS in Dortmund wurde ein neues Präsidium gewählt.

Der neue BVS-Präsident Dirk Schulte-Frohlinde (r.) wurde in Dortmund zum Nachfolger von Hans-Herbert Keusgen (l.) gewählt. (Foto: BVS)

Neuer Präsident wurde der Jurist und ehemalige Geschäftsführer der Landesjägerschaft Niedersachsen Dirk Schulte-Frohlinde. Er löst das Gründungsmitglied Hans-Herbert Keusgen ab, der den Verband seit 2002 geführt hatte. Neuer Vizepräsident wurde Rolf Knäpper aus NRW. Für die ausscheidenden Mitglieder des Präsidiums Dr. Bernd Möller und Erich Kapfer kamen neu in das Führungsgremium Peter Clemens (Rhld.-Pfalz) und Jochen Sokolowski (Baden-Würtemberg). Christian Junge aus der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes NRW übernimmt die Finanzen.

Dirk Schulte-Frohlinde dankte den scheidenden Präsidiumsmitgliedern, insbesondere Herbert Keusgen, für ihre langjährige Mitarbeit im Verband.

Der BVS wird in Zukunft neben der Beratung der Mitglieder bei Planung, Bau und Sanierung der Schießstätten seinen Schwerpunkt auf Schulungsangebote der Mitglieder durch Seminare aber auch auf regelmäßige Informationen durch einen Newsletter legen.
 

Das neue Präsidium besteht aus:
Präsident Dirk Schulte Frohlinde, ehemaliger Geschäftsführer der Landesjägerschaft Niedersachsen. Gründungsmitglied des BVS
Vizepräsident Rolf Knäpper, ehemaliger Mitarbeiter der RUAG und Mitglied der Schießstandkommission des Landesjagdverbandes NRW

Dirk Schulte-Frohlinde und Rolf Knäpper bilden das geschäftsführende Präsidium i.S.v. § 26 BGB.

Präsidiumsmitglieder kraft Sonderrechts:
Für den Deutschen Schützenbund:   Jürgen Kohlheim, ehemaliger Justitiar des DSB
Für den Deutschen Jagdverband:      Frank Seyring, Präsident des LJV Sachsen
Für den Herstellerverband:                Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrecht

Vertreter der Betreiber:
Berthold Begemann
Peter Clemens
Jochen Sokolowski

Beauftragter Schatzmeister:
Christian Junge


Sicherheit an erster Stelle!

Rückprallschutz auf Schießständen bei Einsatz bleifreier Solid-Geschosse

von Jürgen H. Voss

Mit Herausgabe der Schießstandrichtlinien 2012 ist auf Großkaliber-Schießständen (E0 bis 7.000 Joule) ein Rückprallschutz (Weichholz) bis zu einer Entfernung von der Schützenposition von 30,0 m erforderlich. In Abstimmung mit einem Schießstandsachverständigen können anstelle des Weichholzes auch ballistisch gleichwertige Materialien eingesetzt werden.

Bezüglich des Rückprallverhaltens und insbesondere zu den Rückprallweiten bleifreier Alternativgeschosse liegen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse vor, die eine exakte Festlegung der Verschalungslänge zulassen. Untersuchungen der DEVA zeigten außerdem, dass die bisherige Vorschrift der Schießstandrichtlinien mit der o. g. Weichholzverkleidung nicht immer ausreicht, um bei Einsatz hochmodener Nichtbleigeschosse ein Rückprallen von Geschossen/Geschossteilen oder Splittern der Bausubstanz selbst zu verhindern.

Bei Schießständen für Langwaffen bis E0 7.000 Joule ist bei Verwendung von homogenen Geschossen aus Kupfer, Messing o. Ä. (bleifreie Geschosse) gem. Ziffer 2.5.3 der neuen Schießstandrichtlinien deshalb auch einzelfallbezogen zu prüfen, ob über die o. g. Entfernung von 30 m eine Verschalung erforderlich ist bzw. welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind. Im Einzelfall kann es erforderlich werden, den Rückprallschutz zu verstärken und/oder über die oben genannten Entfernungen auszudehnen.

Der seit April 2014 geltende Erlass der Niedersächsischen Landesforsten, dass in den Revieren der Landesforsten ausschließlich bleifreie Büchsengeschosse eingesetzt werden dürfen, erforderte nach Auffassung der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. aus Vorsorgegründen eine Nachrüstung der jagdlichen Schießstände mit zusätzlichem Rückprallschutz. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schießstände unter Berücksichtigung der Sicherheit der Schützen auch uneingeschränkt für den Einsatz bleifreier Geschosse geeignet sind.

Da es aber noch keine verbindlichen technischen Vorgaben für die Rückprallsicherheit bei Einsatz von Nicht-Bleigeschossen gibt (s. o.), wurde vom Schießstandsachverständigen der Landesjägerschaft eine zusätzliche Anbringung von Rückprallschutz im unteren Bereich der Hochblenden empfohlen, da nur von dort ein Rückprallen in Richtung Schütze möglich ist.

Schießstand 100 / 50 m mit Protect HE® nachgerüstet

Für den zusätzlichen Rückprallschutz wurde ein Material gewählt, das auch bei militärischen Schießständen eingesetzt wird. Es handelt sich dabei um Vollgummiplatten, die nach entsprechendem Zuschnitt an die vorhandene Holzverkleidung geschraubt werden können. Dieses Material ist speziell für den Rückprallschutz bei Einsatz hochenergetischer Vollmantelgeschosse entwickelt und entsprechend zertifiziert. In einem internen Beschussversuch wurden auch schwachenergetische Geschosse E0 < 200 Joule und auch Kurzwaffenmunition geprüft.

Der zentrale Einkauf des Materials direkt beim Hersteller ermöglichte eine wirtschaftlich günstige Beschaffung. Um die Nachrüstungen einheitlich und technisch korrekt auszuführen, wurde der Auftrag zur Ausführung nach Einholung von Angeboten an eine Firma vergeben. Die Planung, Koordination sowie Überprüfung und Abnahme der umgerüsteten Schießstände wurde durch den von der IHK Lüneburg öffentlich bestellten und vereidigten Schießstandsachverständigen im Auftrag der LJN e. V. Herrn Jürgen H. Voss wahrgenommen.

Insgesamt wurden 30 ausgewählte Schießstände mit zusätzlichem Rückprallschutz nachgerüstet. Die Gesamtkosten betrugen 170.000,00 Euro. Aufgrund der Anordnung des damals zuständigen Ministers Meyer (Bündnis 90/Grüne), in den Revieren der Landesforsten nur noch bleifreie Büchsenmunition zuzulassen, konnte dieser überzeugt werden, die Kosten vollständig aus der Jagdabgabe zu finanzieren, so dass die Nachrüstung für alle Schießstandbetreiber kostenlos war.