Bundesverband Schießstätten e.V.

Der Leitfaden Blei

Viele Schießstätten, insbesondere die Schrotschußanlagen, werden seit der Einführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes von den Genehmigungsbehörden zunehmend kritischer betrachtet. Ohne Frage kommt es durch die Verwendung von Bleischroten und Wurfscheiben (Tontauben) zu Belastungen des Bodens und in Einzelfällen auch zu Beeinträchtigungen des Grundwassers. 

Relevante Schadstoffe sind dabei die Schrotinhaltsstoffe BleiArsen und Antimon sowie die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe(PAK) aus den Wurfscheiben.

Bisher gab es keine objektiven und fachlich ausreichend begründeten Untersuchungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für die von einer Schießanlage ausgehenden Umwelteinflüsse auf Boden, Vegetation und Gewässer. Aus vielen Gutachten über die Belastung von Schrotschießplätzen ist zu erkennen, daß sowohl bei den Behörden als auch bei Betreibern und, vor allen Dingen bei den Gutachtern, erhebliche Defizite über die Methodik der Untersuchung und Bewertung vorhanden sind.

Auf der Basis der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Richtlinien und Normen werden in einem Leitfaden Methodik und Bewertung für die Untersuchung von Schrotschußanlagen dargestellt, damit sowohl Betreiber als auch Behörden zukünftig mit gleichen Maßstäben messen und so Untersuchungsaufwand und damit Kosten angemessen begrenzt werden können. In enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden des Bundes wurden die für die Anwendung auf Schrotschießplätzen empfohlenen Methoden dabei auch der aktuellen Gesetzgebung des Bundes (Bodenschutzgesetz, Bodenschutz- und Altlastenverordnung) unter Berücksichtigung der besonderen Situation auf den Schießplätzen angeglichen.

Diese Anpassung geschieht vorrangig durch ein differenzierendes Untersuchungsprogramm mit leicht nachvollziehbaren Handlungsanweisungen und methodischen Empfehlungen, die insbesondere der Schadstoffausbreitung auf Schrotschießplätzen Rechnung tragen.

Der "Leitfaden" wurde in einer Auflage von 2.000 Exemplaren den Betreibern und Behörden in der Bundesrepublik und im europäischen Ausland zur Verfügung gestellt.